BauwerkPilot

Bauwerksbuch

Bauwerksbuch Wien nach § 128a BO

Verständlich erklärt: Pflicht, Fristen, Inhalt und Ablauf – und wie BauwerkPilot Erstellung und laufende Führung für Ihr Portfolio organisiert.

Was ist ein Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist eine elektronisch geführte Dokumentation über den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes. Rechtsgrundlage ist § 128a der Wiener Bauordnung.

Wer benötigt eines?

Verpflichtet sind Eigentümer betroffener Gebäude. Ob ein Gebäude betroffen ist, hängt insbesondere vom Baujahr und der Gebäudeart ab. Die verbindlichen Kriterien veröffentlicht die Stadt Wien.

Fristen

Die Fristen sind nach Baujahr gestaffelt:

Frist

Gebäude vor 1919

31.12.2027

Gründerzeit- und Altbauten: höchste Priorität bei der Planung.

Frist

Gebäude 1919–1944

31.12.2030

Zwischenkriegsbauten: frühzeitig gemeinsam mit 2027er-Objekten erfassen.

Was enthält das Bauwerksbuch?

Unter anderem Angaben zum Gebäude, die Ergebnisse der Prüfungen sicherheitsrelevanter Bauteile, festgelegte Prüfintervalle sowie erforderliche Maßnahmen.

Erstprüfung

Am Beginn steht eine fachliche Prüfung vor Ort durch eine entsprechend befugte Fachperson. Die Ergebnisse bilden die Grundlage des Bauwerksbuchs.

Prüfintervalle

Für die einzelnen Bauteile werden Intervalle festgelegt, in denen Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind.

Baugebrechen

Werden Baugebrechen festgestellt, sind diese zu beheben. Die Behebung ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Maßnahmenplan

Erforderliche Maßnahmen werden mit Frist und Priorität festgehalten, damit sie geplant und nachverfolgt werden können.

Elektronische Führung & Registrierung

Das Bauwerksbuch ist elektronisch zu führen. Details zu Registrierung und Übermittlung regelt die Stadt Wien.

Laufende Aktualisierung

Prüfergebnisse, Maßnahmen und Änderungen sind laufend nachzutragen – das Bauwerksbuch begleitet das Gebäude dauerhaft.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch

Was ist ein Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist eine elektronisch zu führende Dokumentation über den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes. Es enthält unter anderem die Ergebnisse von Prüfungen, festgelegte Prüfintervalle und erforderliche Maßnahmen. Die Grundlage ist § 128a der Wiener Bauordnung.

Welche Gebäude benötigen ein Bauwerksbuch?

Betroffen sind nach der Wiener Bauordnung bestimmte bestehende Gebäude – insbesondere ältere Bauwerke. Ob ein konkretes Gebäude betroffen ist, hängt unter anderem vom Baujahr und der Gebäudeart ab. Verbindliche Informationen veröffentlicht die Stadt Wien.

Welche Fristen gelten?

Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist der 31.12.2027 relevant, für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 der 31.12.2030. Bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben der Stadt Wien für Ihr Objekt.

Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?

Die fachliche Prüfung und Erstellung erfolgt durch entsprechend befugte Fachpersonen. BauwerkPilot organisiert und koordiniert den gesamten Prozess, führt aber selbst keine vorbehaltenen Leistungen aus.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Festgestellte Mängel werden digital erfasst, mit Frist und empfohlener Maßnahme versehen und bis zur dokumentierten Behebung nachverfolgt – statt in einem PDF zu verschwinden.

Wer führt das Bauwerksbuch nach der Erstellung weiter?

Das Bauwerksbuch ist laufend zu führen. BauwerkPilot übernimmt auf Wunsch die Organisation von Prüfintervallen, Dokumenten und Aktualisierungen.

Wie funktionieren Wiederholungsprüfungen?

Im Bauwerksbuch werden Prüfintervalle für einzelne Bauteile festgelegt. BauwerkPilot überwacht diese Fristen und koordiniert die Folgeprüfungen rechtzeitig.

Kann BauwerkPilot mehrere Gebäude einer Hausverwaltung gleichzeitig betreuen?

Ja. BauwerkPilot ist auf Portfolios ausgerichtet: Objektlisten werden gesammelt übernommen und alle Gebäude gemeinsam organisiert.

Kann BauwerkPilot bestehende Bauwerksbücher übernehmen?

Ja, bestehende Bauwerksbücher und Unterlagen können übernommen und in die laufende Führung integriert werden.

Können Sanierungsmaßnahmen ebenfalls organisiert werden?

Ja. Auf Wunsch koordiniert BauwerkPilot Angebote, Fachfirmen, Sanierungsmaßnahmen und Nachkontrollen. Die Ausführung erfolgt durch geeignete Fachunternehmen, getrennt von der Prüfung.

Wie steht es um Ihr Portfolio?

Senden Sie uns Ihre Objektliste – wir zeigen Ihnen, welche Gebäude betroffen sind und welche Fristen gelten.