Gebäude vor 1919
31.12.2027
Gründerzeit- und Altbauten: höchste Priorität bei der Planung.
Bauwerksbuch
Verständlich erklärt: Pflicht, Fristen, Inhalt und Ablauf – und wie BauwerkPilot Erstellung und laufende Führung für Ihr Portfolio organisiert.
Das Bauwerksbuch ist eine elektronisch geführte Dokumentation über den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes. Rechtsgrundlage ist § 128a der Wiener Bauordnung.
Verpflichtet sind Eigentümer betroffener Gebäude. Ob ein Gebäude betroffen ist, hängt insbesondere vom Baujahr und der Gebäudeart ab. Die verbindlichen Kriterien veröffentlicht die Stadt Wien.
Die Fristen sind nach Baujahr gestaffelt:
31.12.2027
Gründerzeit- und Altbauten: höchste Priorität bei der Planung.
31.12.2030
Zwischenkriegsbauten: frühzeitig gemeinsam mit 2027er-Objekten erfassen.
Unter anderem Angaben zum Gebäude, die Ergebnisse der Prüfungen sicherheitsrelevanter Bauteile, festgelegte Prüfintervalle sowie erforderliche Maßnahmen.
Am Beginn steht eine fachliche Prüfung vor Ort durch eine entsprechend befugte Fachperson. Die Ergebnisse bilden die Grundlage des Bauwerksbuchs.
Für die einzelnen Bauteile werden Intervalle festgelegt, in denen Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind.
Werden Baugebrechen festgestellt, sind diese zu beheben. Die Behebung ist nachvollziehbar zu dokumentieren.
Erforderliche Maßnahmen werden mit Frist und Priorität festgehalten, damit sie geplant und nachverfolgt werden können.
Das Bauwerksbuch ist elektronisch zu führen. Details zu Registrierung und Übermittlung regelt die Stadt Wien.
Prüfergebnisse, Maßnahmen und Änderungen sind laufend nachzutragen – das Bauwerksbuch begleitet das Gebäude dauerhaft.
Das Bauwerksbuch ist eine elektronisch zu führende Dokumentation über den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes. Es enthält unter anderem die Ergebnisse von Prüfungen, festgelegte Prüfintervalle und erforderliche Maßnahmen. Die Grundlage ist § 128a der Wiener Bauordnung.
Betroffen sind nach der Wiener Bauordnung bestimmte bestehende Gebäude – insbesondere ältere Bauwerke. Ob ein konkretes Gebäude betroffen ist, hängt unter anderem vom Baujahr und der Gebäudeart ab. Verbindliche Informationen veröffentlicht die Stadt Wien.
Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist der 31.12.2027 relevant, für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 der 31.12.2030. Bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben der Stadt Wien für Ihr Objekt.
Die fachliche Prüfung und Erstellung erfolgt durch entsprechend befugte Fachpersonen. BauwerkPilot organisiert und koordiniert den gesamten Prozess, führt aber selbst keine vorbehaltenen Leistungen aus.
Festgestellte Mängel werden digital erfasst, mit Frist und empfohlener Maßnahme versehen und bis zur dokumentierten Behebung nachverfolgt – statt in einem PDF zu verschwinden.
Das Bauwerksbuch ist laufend zu führen. BauwerkPilot übernimmt auf Wunsch die Organisation von Prüfintervallen, Dokumenten und Aktualisierungen.
Im Bauwerksbuch werden Prüfintervalle für einzelne Bauteile festgelegt. BauwerkPilot überwacht diese Fristen und koordiniert die Folgeprüfungen rechtzeitig.
Ja. BauwerkPilot ist auf Portfolios ausgerichtet: Objektlisten werden gesammelt übernommen und alle Gebäude gemeinsam organisiert.
Ja, bestehende Bauwerksbücher und Unterlagen können übernommen und in die laufende Führung integriert werden.
Ja. Auf Wunsch koordiniert BauwerkPilot Angebote, Fachfirmen, Sanierungsmaßnahmen und Nachkontrollen. Die Ausführung erfolgt durch geeignete Fachunternehmen, getrennt von der Prüfung.
Senden Sie uns Ihre Objektliste – wir zeigen Ihnen, welche Gebäude betroffen sind und welche Fristen gelten.